5 einfache Fragen Über Fahrschule Kaiserslautern beschrieben
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl als alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit